Hausbau Blog MV – Sicher ein Massivhaus bauen

Schlagwort: Tipps & Tricks

  • Haus kühlen ohne Klimaanlage

    Viele Häuser heizen sich an heißen Sommertagen schnell auf. Besonders in großen Städten kühlen Wohngebäude durch die dichte Bebauung über Nacht nicht mehr ausreichend ab. 30 Grad Celsius Innentemperatur am Tag können die Folge sein. Hausbesitzer und Mieter können mit einigen einfachen Maßnahmen ihre Wohnung weitgehend kühl halten auch ohne Klimaanlage

    Tipp 1: Türen und Fenster zu, sobald es draußen wärmer als innen ist – also lüften nur in den kühlen Nacht- und Morgenstunden und das aber intensiv, denn es muss in den Nachstunden die tagsüber aufgestaute Wärme abgelüftet werden.

    Tipp 2: Außen angebrachter Sonnenschutz kann bis zu 75 Prozent der Strahlung abhalten, innen angebrachter nur bis zu 25.

    Tipp 3: Auch durch das eigene Verhalten kann man verhindern, dass Wärme ins Haus kommt. Ein High-End-PC erzeugt zum Beispiel so viel Wärmeenergie wie zwei Menschen, die im Raum sind. Wem es zu heiß ist, der solle Elektrogeräte so oft wie möglich ausschalten und nach Möglichkeit auf energieeffiziente Geräte umsteigen.

    Welche Tipp´s kennen Sie noch um im Sommer das Haus ohne Klimaanlage zu kühlen ?

    René Westphal

    René Westphal

    Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH – Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

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  • Finanzierungstipp für Bauherren „Steine statt Scheine“

    Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende: Wohneigentum bietet Schutz vor Inflation

    Die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Linderung der Staatsschuldenkrise schürt bei Sparern Inflationsängste. Insbesondere dem Geldvermögen drohen erhebliche Kaufkraftverluste. Als typischer Sachwert bietet das Eigenheim einen ausgezeichneten Inflationsschutz.

    Mit der Inflation verhält es sich wie mit der Medizin oder dem Alkohol. „Nur in der richtigen Dosis bzw. in Maßen genossen haben beide eine heilsame oder anregende Wirkung“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V.“ in München. Knapp zwei Prozent Inflation jährlich strebt die EZB an. Doch seit Längerem liegt die Rate wegen der deutlich gestiegenen Energiepreise auch in Deutschland einige Zehntel Prozentpunkte höher. „Das könnte noch mehr werden, sollten die Löhne in diesem und im kommenden Jahr überdurchschnittlich steigen“, warnt Florian Haas.

    Verglichen mit den Verhältnissen in der Weimarer Republik ist die momentane Inflationsrate ein Klacks. So betrug die Teuerung zwischen Oktober 1922 und Dezember 1923 gigantische 50 Prozent – die Woche, nicht jährlich. Doch auch eine recht moderate Geldentwertung knabbert an der Kaufkraft von Einkommen und Vermögen. Heute ist 1 Euro aus dem Jahr 1999, als das europäische Einheitsgeld eingeführt wurde, in Deutschland noch gut 82 Cents wert. In Frankreich sind es knapp 81 Cents, in Italien 76 und in Spanien gerade mal 70 Cents. Folge: „Wer sein Geldvermögen in dieser Zeit nicht ordentlich verzinst angelegt hat, hat heute weniger auf der hohen Kante als damals“, erläutert Schutzgemeinschafts‐Vorsitzender Haas.

    Eine Zahlenspielerei: Angenommen, jährlich drei Prozent Inflationsrate würde sich verstetigen. Dann hätten 1.000 Euro von heute in fünf Jahren eine Kaufkraft von nur noch 880 Euro. In zwanzig Jahren läge der Wert bei 550 Euro (siehe Tabelle). Anders herum gerechnet: Bei einer jährlichen Inflationsrate von drei Prozent wären Ende 2016 knapp 1.160 nötig zum Kauf all jener Waren, die es heute für 1.000 Euro gibt.

    Mit den Erträgen von – bisweilen nur vermeintlich – sicheren Anlageformen wie Staatsanleihen sind die drohenden Kaufkraftverluste des Geldvermögens nicht auszugleichen. „Insbesondere deutsche Staatsanleihen, die als einer der sicheren Häfen in Krisenzeiten gelten, bringen momentan eine historisch niedrige Rendite, die deutlich unter der aktuellen Inflationsrate liegt“, erläutert Florian Haas. Und fügt hinzu: „Wer die Kaufkraft seines Vermögens bewahren möchte, für den ist insbesondere selbstgenutztes Wohneigentum erste Wahl. Traditionell gelten Immobilien als Inflationsschutz schlechthin.“

    Dies unterstreichen aktuelle Erkenntnisse des „Verband Deutscher Pfandbriefbanken“ (vdp). Danach ist selbst genutztes Wohneigentum in den vergangenen zwei Jahren bundesweit um 4,8 Prozent teurer geworden. „Im Schnitt, wohlgemerkt“, betont Schutzgemeinschafts‐Vorsitzender Florian Haas. In den Metropolen und Ballungsräumen zwischen Flensburg und Füssen – etwa Hamburg, Frankfurt, Berlin und München – sind in der gleichen Zeit die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum rund doppelt so stark gestiegen. Unter dem Strich haben die Eigentümer die Kaufkraft ihres Vermögens mindestens bewahren können, mancherorts sogar einen Vermögenszuwachs erreicht.

    So verliert Geldvermögen an Kaufkraft Wirtschaftsexperten halten es für denkbar, dass insbesondere die westlichen Industrieländer ihre teils enorme Verschuldung durch überdurchschnittlich hohe Inflationsraten abbauen werden. Eine erhebliche Gefahr für Sparer, weil durch hohe Geldentwertung die Kaufkraft des Geldvermögens deutlich geschmälert wird. Die folgende Tabelle zeigt, was dies bedeutet. Unterstellt wird der – theoretische – Fall, dass das eigene Geldvermögen auf Dauer keine Erträge wie Zinsen, Dividenden und/oder Wertzuwächse erzielt. Basis ist ein Geldvermögen von heute 1.000 Euro.

    Inflationsrate Kaufkraft in … Jahren      heute benötigter Geldwert in …  Jahren

    p. a.         5             10         20                                              5              10            20

    2,0         906       820       673                                          1104       1219         1486

    2,5         884       781        610                                          1131        1280        1639
    3,0         863       744       554                                          1159        1344         1806
    4,0         822       676       456                                          1217        1480         2191
    5,0         784       614        377                                         1276       1629          2653

    René Westphal

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  • Bauförderung – wer Lücken schließt, wird belohnt!

    Baulücken in der Innenstadt sind oft besonders auffällig und störend für das Gesamtbild des Zentrums. Um solche Lücken konsequent zu schließen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits 2005 das Förderprogramm „Neues Wohnen in der Innenstadt“ ins Leben gerufen. Potenzielle Bauherren, die sich für innerstädtische Baulücken-Grundstücke entscheiden, werden unter Umständen über dieses Programm in der Planungs- und später eventuell auch in der Realisierungsphase ihres Bauprojekts unterstützt. So sollen Lösungen gefunden werden, die einerseits dem Bauherrn gefallen und sich andererseits gut ins Stadtbild einfügen.

    Neues Wohnen in der Innenstadt

    Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns können sich mit Baulücken um eine Teilnahme am Programm „Neues Wohnen in der Innenstadt“ bewerben. Dafür müssen sie das jeweilige Grundstück ebenso beschreiben wie baurechtliche Vorgaben. In der Vorbereitungs-Phase werden auch Privatleute gesucht, die sich ein innerstädtisches Eigenheim auf dem jeweiligen Areal vorstellen können. Der Weg zum Programm geht aber natürlich auch anders. Städte und Gemeinden etablieren Kontakt-Möglichkeiten für Bauwillige, die sich dort um eine Förderung im Rahmen des Programms „Neues Wohnen in der Innenstadt“ bewerben können, weil sie eine Baulücke in ihrem Besitz schließen oder aber solch eine Baulücke kaufen und anschließend bebauen möchten. Der passende Ansprechpartner dafür ist in Rostock beispielsweise die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS).

    Es folgt ein Wettbewerb

    Ist die Teilnahme am Programm gesichert und der Bauwillige gefunden, wird ein Wettbewerb mit drei verschiedenen Architekten realisiert, die jeweils eine Studie entwickeln, wie das Bauprojekt aussehen könnte. Grundlage dafür sind die Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn, aber auch städtebauliche Vorgaben. Der Wettbewerb wird komplett gefördert und ist für den Bauherrn kostenlos. Welcher Entwurf schließlich gewählt wird, entscheidet er. Anschließend wird der konkrete Entwurf durch den ausgewählten Architekten ausgearbeitet und das Projekt wird gebaut, wobei auch in der Realisierungsphase nochmals Fördergelder fließen können.

    Bauherren – achtet auf Fördermittel!

    Durch das 2005 aufgelegte Programm „Neues Wohnen in der Innenstadt“ wurden bisher 25 Bauvorhaben in acht Städten Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt, schrieb das Portal „Rostock heute“ am 14. März 2012. Sieben Projekte waren es in Rostock selbst, von denen bereits vier realisiert worden sind. Nun gibt es noch zwanzig Baulücken in der Innenstadt, auf die ein Einfamilienhaus passen würde, heißt es weiter. Von ihnen befinden sich neunzig Prozent bereits in Privateigentum. Das Programm „Neues Wohnen in der Innenstadt“ kann manch einem Bauherrn bei der Finanzierung seiner Wunschimmobilie helfen, allerdings wird nicht einmal annähernd jeder Bauherr in Mecklenburg-Vorpommern davon profitieren können. Aber das Programm ist auch nur eins der Beispiele, wie sich Fördermittel von Bund, Land und/oder Kommune nutzen lassen, um private Bau-Vorhaben umzusetzen. Man sollte Förderungen als Bauherr nicht völlig unbeachtet lassen. Es hieße eventuell, vorhandene Sparpotenziale nicht auszuschöpfen, die das eigene Budget schonen können.

    Autor Matthias Kirchner, kirchner-immobilienbewertung.de

     

    René Westphal

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  • Die Visitenkarte jedes Hauses – die Haustür

    Die Visitenkarte jedes Hauses – die Haustür

    Ein Haus ohne Haustür ist eine Vorstellung, die es wohl so nie geben wird. Die Haustür schützt nicht nur vor ungebetenen Gästen sondern auch vor Umwelteinflüssen und verleiht zusätzlich jedem Gebäude eine individuelle Note. Heute möchten viele eine Haustür online kaufen, dank entsprechender Online Shops ist auch dies kein Problem mehr, die gewünschte Haustür kann ganz einfach im Internet ausgesucht und direkt bestellt werden. Ein sehr angenehmer als auch Kosten- und Zeitsparender Service. Besonders Aluminium Haustüren haben im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich aufgeholt, auf Grund zahlreicher Vorteile die sie zu bieten hat. Wer möchte  denn nicht einen attraktiven und einladenden Eingangsbereich vor dem eigenen Haus haben bzw. eine entsprechende belastbare Haustür?

    Aluminium Haustüren haben deutliche Vorteile

    Im Vergleich zu den klassischen Kunststofftüren wurden in den letzten Jahren deutlich mehr Aluminium Türen verkauft. Der Grund liegt dabei sehr nah, Alu-Haustüren weisen eine deutlich höhere Stabilität auf, als vergleichbare andere Materialien, sprich dickere Bautiefen sorgen für die nötige Belastbarkeit. Außerdem verziehen sie sich weniger und sind besonders beliebt auf Grund ihrer Langlebigkeit. Des Weiteren können diese Haustüren mit fast jeder RAL-Farbe beschichtet werden so das kein Farbwunsch mehr offen bleibt. Aluminium ist deutlich pflegeleichter und generell fallen kaum größere Wartungsarbeiten an.

    Der Unterschied zwischen Aluminium und anderen Materialen wie Holz

    Aluminium ist im Gegensatz zu vielen anderen Materialen deutlich belastbarer. Sie hält Temperaturen von -20 bis +80 Grad problemlos stand und ist dazu auch in der weiteren Pflege sehr unkompliziert. Ebenso verfügt die Alu Haustür über wärmegedämmte Profile, die keinen Luftzug mehr durch gehen lassen. Holz ist natürlich auch ein sehr beliebtes Material, das allerdings in der Pflege als auch in der Wartung deutlich aufwendiger ist. Des weiteren ist eine gewünschte Farbwahl nicht in allen Farbbereichen möglich, da Holz nicht mit jeder Farbe beschichtet werden kann.

    René Westphal

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  • Klinker oder Putz?

    Was wäre oder ist Ihr Favorit beim Hausbau – Klinker oder Putz?

    In diesem Artikel soll es darum gehen , Familien die ein Haus bauen wollen eine „Entscheidungshilfe“ zu geben um vielleicht die Entscheidung vom Klinker oder Putz anzuregen.

    Wenn Sie schon ein Haus gebaut haben.

    • Mit was haben Sie gebaut(Klinker oder Putz) ?
    • Welche Erkenntnisse konnten Sie machen?
    • Was empfehlen Sie?

    Wenn Sie noch Ihr Haus bauen möchten.

    • Was wäre Ihr Favorit?
    • Welche Fragen sind bis jetzt aufgetaucht?

    Schreiben Sie ein Kommentar und helfen somit vielen anderen die noch vor dieser Entscheidung stehen.

    Putz
    Klinker

     

     

    oder

     

     

     

     

     

    René Westphal

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  • Was ist beim Hausbau zu beachten?

    hausbauchecklisteWas ist beim Hausbau zu beachten? Jeder der sich entscheidet ein Eigenheim zubauen, befasst sich somit mit allen Kriterien um auf alles zuachten. Denn jeder weiß gut geplant, ist gut gebaut für das Leben. An erster Stelle steht natürlich der Einblick in seine Finanzen. Sein hart verdientes Geld soll in gute Hände gelegt und gegenüber der passenden Baufirma nach einer umfangreichen, guten Beratung anvertraut werden können. Desweiteren muss ein passendes Grundstück gesucht werden. Wenn die kriterien geklärt sind „wo kommt mein Eigenheim hin“ und „Ist es mir finanziell möglich meinen Traum in die Tat umzusetzen“, geht es an die Komplettplanung mit der ausgewählten Baufirma. Alles muss genaustens bedacht werden. (z.b. wie groß soll das Haus werden, Rollos an den Fenstern, die jeweiligen Anschlüsse für Strom, Fussbodenheizung usw.). Wenn alles genausten geklärt ist, kann es endlich los gehen. Man sollte während der Bauphase immer ein „Auge“ auf alles haben bei seiner Baustelle um auch das heranwachsen seines Eigenheims mit zuverfolgen und auf eventuelle entstandene Fehler aufmerksam zu machen. Hier können Sie von uns in eine zusammengefasste Checkliste nochmals genau nachlesen was das A und O ist.

    Checkliste für alle zukünftigen Bauherren

    Ohne diese vertraglichen Zusagen sollten Sie keinen Bauauftrag vergeben:

    1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag, kostenlos das Bauvorhaben während der Ausführungsphase durch einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, VQC oder Bauherren-Schutzbund) mindestens 1x überprüfen zu lassen

    2. Führt der Auftragnehmer unmittelbar vor der Abnahme kostenfrei ein Differenzdruck- Messverfahren (Blower-Door-Test; DIN EN 13829) durch erhält der Auftraggeber/Bauherr ein Zertifikat über den bestandenen Test (Hinweis: Das Zertifikat belegt nur dann einen erfolgreichen Test, wenn in dem Test eine Luftwechselrate von max. 1,5 h-1 erreicht wird.)

    3. Hat der Auftragnehmer vor Beginn der Planung bzw. Ausführung auf eigene Kosten ein Baugrundgutachten eingeholt Hat er dem Auftraggeber/Bauherrn hiervon kostenlos eine Kopie zu überlassen

    4. Ist der Auftragnehmer – unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung (§ 632a Abs. 3 BGB) – nach dem Vertrag verpflichtet, dem Auftraggeber / Bauherrn eine (zusätzliche) Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung des Bauvorhabens

    In welcher Höhe wird eine solche Sicherheit gestellt? Handelt es sich bei der Sicherheit um eine selbstschuldnerische, bis zur Abnahme bzw. Übergabe des Bauvorhabens befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 20 % der Netto-Vertragssumme

    Wird diese Sicherheit schon bei Vertragsunterzeichnung gestellt?

    5. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag verbindlich, bei Abnahme eine Mängel- / Gewährleistungssicherheit für etwaige Mängel, die nach Abnahme entstanden bzw. aufgetreten sind, einschließlich damit zusammenhängender Schadensersatzansprüche zu stellen

    Handelt es sich um eine selbstschuldnerische, auf 5 Jahre und 1 Monat nach Abnahme befristete Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von € 75.000,-

    An alle zukünftigen Bauherren:

    Einige Hinweise für erfolgreiches Bauen

    1. Qualitätskontrolle

    Zwischen einem privaten Bauherrn und dem gewerblich tätigen Bauunternehmen besteht häufig nicht nur ein Wissensgefälle, ob eine Leistung mangelfrei ist oder nicht, vielmehr sind auch die Verhandlungspositionen und „Druckmittel“ der Vertragsbeteiligten ungleich verteilt. In dieser Konstellation hilft eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch eine unabhängige Institution, das Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen. Auch für den Unternehmer bedeutet eine baubegleitende Qualitätskontrolle einen erheblichen Vorteil, denn häufig können frühzeitig erkannte Mängel mit einem geringeren Kostenaufwand behoben werden, als wenn später an einem bereits fertiggestellten Bauvorhaben nachgebessert werden muss.

    2. Blower-Door-Test

    Im Hinblick auf die erhebliche Bedeutung der Luftdichtheit eines Gebäudes, die auch durch die Regelungen in der EnEV (Energieeinsparverordnung) unterstrichen wird, und die widrigenfalls drohenden, erheblichen Schäden für die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner sowie mit Rücksicht auf den Klimaschutz ist ein sog. Blower-Door-Test ein wichtiges Instrument um eine qualitativ hochwertige Ausführung des Bauvorhabens sicherzustellen und zu überprüfen. Der ausführende Bauunternehmer muss ebenfalls ein Interesse an einem bestandenen Blower-Door-Test haben: Denn ein Verstoß gegen die Vorgaben der EnEV stellt einen Mangel dar (OLG Brandenburg, Urt. v. 02.10.2008, Az.: 12 U 92/08).

    3. Baugrundgutachten

    Es hat sich herumgesprochen, dass der Baugrund erhebliche Risiken für die frist- und kostengerechte Erstellung eines Bauvorhabens birgt. Um dieses Wagnis – soweit wie möglich – einzugrenzen,bietet es sich an, bereits vor Planungs- bzw. Baubeginn ein Baugrundgutachten einzuholen.

    Dies liegt im Interesse beider Parteien. Zum einen kann sich der Bauherr auf die notwendigen Maßnahmen bzw. Kosten einrichten und nerven- und zeitraubende Meinungsverschiedenheiten während der Ausführungsphase vermeiden. Zum anderen ist die Sicherheit eines Baugrundgutachtens auch für den Bauunternehmer von erheblicher Bedeutung, da Streitigkeiten aus dem Stoff „Baugrund“ gar nicht erst entstehen und der Bauunternehmer nicht zittern muss, ob der Bauherr die Nachfinanzierung für die notwendigen Maßnahmen „stemmen“ kann.

    4. Vertragserfüllungssicherheit

    Dass für den privaten Bauherrn gerade in einer etwaigen Insolvenz des Bauunternehmers ein Bedürfnis für eine Absicherung gegen Mehrkosten für die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung besteht,hat zwischenzeitlich auch der Gesetzgeber erkannt. Dies führte zu der Einführung des § 632a Abs. 3 BGB durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) für alle ab dem 01.01.2009 abgeschlossenen Werkverträge über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses, soweit der Bauherr (Besteller) ein Verbraucher ist. Danach muss der Unternehmer dem Bauherrn eine Sicherheit (häufig eine Bürgschaft) in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung stellen; auf Verlangen des Unternehmers kann der Bauherr die Sicherheit auch durch einen Einbehalt von den Abschlagszahlungen realisieren.

    Zwar war der Deutsche Bundestag in seiner Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs 16/511) der Meinung, dass ein über 5 Prozent der Vergütung hinausgehendes Interesse des privaten Bauherrn an einer Sicherheit „derzeit nicht quantifizierbar“ sei. Allerdings zeigt die Praxis, dass dann, wenn der Bauunternehmer doch einmal in Insolvenz fallen sollte, dem Bauherrn für die Fertigstellung oder die Mängelbeseitigung rasch Aufwendungen entstehen, die 5 Prozent der Vergütung beiweitem übersteigen. Die jetzt gesetzlich eingeführte Sicherheit wird also regelmäßig nicht ausreichen, um sämtliche Schäden des privaten Bauherrn abzudecken.

    5. Gewährleistungssicherheit

    Bedauerlicherweise konnte sich der Gesetzgeber nur zur Normierung einer Vertragserfüllungssicherheit durchringen. Dabei ist unbestritten, dass der private Bauherr auch nach der Abnahme, d.h. während Gewährleistungsfrist, gerade im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers ein Interesse und ein Bedürfnis hinsichtlich einer Sicherheit für etwaige Mängelbeseitigungskosten hat.

    Denn 5 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist bei Bauwerken, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind eine lange Zeit. Deshalb findet sich in der Regel in nahezu jedem Bauwerkvertrag, der im Rahmen eines Gleichgewichts der Parteien fair ausgehandelt wurde, eine vertragliche Vereinbarung über die Verpflichtung des ausführenden Unternehmers zur Stellung einer Mängel- bzw. Gewährleistungssicherheit.

    Da gesetzliche Vorgaben fehlen, ist eine vertragliche Vereinbarung zu dieser Frage dringend anzuraten.

    Was ist beim Hausbau zu beachten? Jetzt wissen Sie worauf Sie achten sollten beim Bau Ihres Eigenheims. Wir wünschen viel Erfolg beim umsetzen Ihres Eigenheims.

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    René Westphal

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    Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH – Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

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  • Übersicht der Förderungen beim Hausbau

    Förderung beim Hausbau(Neubau)? Welche Förderungen gibt es? Was bekomme ich an Förderungen beim Hausbau?

    Ziel dieses Artikel ist es eine Komplette Übersicht der Förderungen die beim Hausbau in Frage kommen Aufzulisten! Daher hier der Aufruf ein Kommentar zu schreiben, sollten Sie noch weitere Möglichkeiten kennen oder Fragen haben.

    Zwei Möglichkeiten der KfW-Bank:

    1. KfW-Wohneigentumsprogramm Programmnummer 124

    Beste Karten für die eigenen vier Wände und für Sie heißt es schon bald: „Hereinspaziert!“

    Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert den Kauf bzw. den Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen.

     

    2. Energieeffizient Bauen Programmnummer 153

    Sie haben vor, ein besonders energieeffizientes Wohngebäude zu bauen bzw. zu kaufen? Damit sind Sie Vorreiter in Sachen Klimaschutz und werden vom Bund besonders gewürdigt. Erreicht Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, begünstigen wir Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizenzhaus 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

    Ihr KfW-Darlehen im Programm 153 übernimmt 100 % der Baukosten (ohne Grundstückskosten) bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

     

    Welche Erfahrung haben Sie mit Förderung beim Hausbau gemacht?

    Was können Sie empfehlen und wovor raten Sie ab?

    René Westphal

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