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Auf Nummer sicher mit der Bauherrenbürgschaft

Geschrieben am 12. Mai 2015 Veröffentlicht unter Sicher Bauen 2 Kommentare

Town & Country Haus bietet Bauherren weitreichende Sicherheit vor, während und nach der Bauphase.

Neuerdings können Häuslebauer eine Bauherrenbürgschaft vereinbaren, die von der Verbraucherorganisation „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.“ entwickelt wurde.

Ein Bauherr schließt mit seinem Baupartner einen Werkvertrag ab. „Diese Vereinbarung enthält alle wichtigen Details zum Bauvorhaben. Unter anderem auch die Zahlungsmodalitäten“, erklärt Peter Westphal, Geschäftsführer der  Projektbüro HSS Westphal GmbH Partner von Town & Country Haus. Gezahlt wird in der Regel auf Grundlage der Makler- und 二元期权平台 Bauträgerverordnung (MaBV) nach Baufortschritt. „In Werkverträgen ist oft auch vorgesehen, dass der Bauherr seinem Vertragspartner zur Absicherung der letzten Baupreisrate, die in der Regel 2,5 bis 5 Prozent des Gesamtpreises beträgt, eine Bürgschaft stellt“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V.“ in München.

Diese Bauherrenbürgschaft dient dem Schutz des Bauherrn und sichert die Bezahlung der Bauleistungen. Denn einige Bauunternehmen bieten ihren Kunden an, auf die Stellung einer solchen Bürgschaft zu verzichten. Im Gegenzug muss sich ein Bauherr bereit erklären, die Schlussrate bereits vor Baubeginn auf das Konto seines Vertragspartners zu überweisen.

Doch die Zahlung der Schlussrate bereits vor dem Ersten Spatenstich ist für den Bauherrn „ein Risiko und die schlechteste Lösung. Falls nämlich das Bauvorhaben etwa wegen Insolvenz des Bauunternehmens nicht fertiggestellt werden kann, hat der Bauherr die Schlussrate bereits gezahlt, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben“, warnt Schutzgemeinschafts-Vorsitzender Florian Haas. Zudem kann es zu einer Überzahlung kommen, was mit Verbraucherrechten nicht zu vereinbaren ist.

Die Bauherrenbürgschaft bietet zugleich dem Bauunternehmen finanzielle Planungssicherheit. Verweigert ein Bauherr trotz Erfüllung des Bauvertrags die Zahlung der Schlussrate, kann das Unternehmen seine berechtigten Ansprüche gegen den Bürgschaftsgeber geltend machen. „Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien um die Zahlung der Schlussrate sind praktisch ausgeschlossen“, erklärt Peter Westphal, Town & Country Haus Partner für die Region Westmecklenburg.

Mit seinem Hausbau-Schutzbrief bietet Town & Country Haus bereits seit Jahren ein branchenweit einzigartiges Sicherheitspaket für Bauherren vor, während und nach der Bauphase. Der Hausbau-Schutzbrief, der im Kaufpreis eines jeden Town & Country Hauses enthalten ist, birgt neben vielen anderen Leistungen beispielsweise eine Geld-zurück-Garantie, die Baufertigstellungs-Bürgschaft sowie den von der Town & Country Stiftung gestalteten 20 Jahre Notfall-Hilfeplan. Dank „der Zusammenarbeit mit der ‚Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende‘ können wir die Bauherrenbürgschaft sehr günstig anbieten“, sagt Ihr Peter Westphal.

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René Westphal

Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH - Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

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2 thoughts on “Auf Nummer sicher mit der Bauherrenbürgschaft”

  1. Alex sagt:
    22. Juli 2015 bei 08:47

    Eine sehr gute Sache wie ich finde. Bei renommierteren Bauunternehmen sollte die Insolvenzrate auch ziemlich gering sein. Natürlich besteht ein Risiko, meiner Ansicht nach ist dies aber so gering, dass die Vorteilsseite überwiegt.

  2. Franz sagt:
    4. August 2015 bei 19:43

    Das es so etwas gibt, wusste ich gar nicht. Wirklich ein sehr wertvoller Tipp! Muss ich gleich mal meiner Schwester erzählen, die möchte nämlich gemeinsam mit ihrem Freund ein Haus bauen.

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