Über drei Viertel der Teilnehmer der aktuellen Online-Befragung (bau-o-meter, 28.3 bis 31.12.2012 mit 4978 Befragten), also potenzielle Bauherren haben Angst, dass ihr Baupartner insolvent gehen könnte. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktforschungsinstitut „aproxima Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung GmbH“ in Weimar die diese Studie erhoben und ausgewertet hat. Nicht selten bedeutet dies für Bauherren einen großen finanziellen Verlust, im schlimmsten Fall sogar den Ruin. Meist wurden bereits hohe Abschlagszahlungen geleistet.
Auf diesen Ernstfall weisen Verbraucherschützer regelmäßig hin. Aktuell wird in den Medien durch die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (www.finanzierungsschutz.de) die Insolvenz eines größeren Anbieters thematisiert. 670 Bauherren-Familien sind betroffen, die mit einem großen Deutschen Massivhaus-Hersteller bauen wollten.
Anfang November 2012 wurde gegen das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eingeleitet(Ibg Haus ist Insolvent – wie gehts weiter?).
Zahlreiche Anbieter werben mit Sicherheitspaketen, die im Ernstfall Schutz bieten sollen. Aber ob alle „garantierten Sicherheitsleistungen“ wirklich zum Tragen kommen, ist nach Auffassung der Münchener Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. noch unklar. „Es besteht der begründete Verdacht, dass nicht alle zugesagten Versicherungen korrekt beim Versicherungsträger angemeldet wurden. In diesem Falle würden viele Bauherren vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen“, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft e.V., Florian Haas.
Bauherren sollten bereits in der Planungsphase genau vergleichen und zu dem Bauunternehmen tendieren, das nicht nur das ansprechendste Haus baut sondern auch die qualitativ hochwertigsten Sicherheitspakete im Portfolio hat. „Dabei sollte nicht auf bunte Werbeversprechen vertraut werden“, so Haas weiter. Darüber hinaus empfehlen die Münchener Verbraucherschützer, sich gründlich über Referenzobjekte des Unternehmens zu informieren. Besonders aufmerksam sollten außerdem die Leistungsbestätigungen geprüft werden. „Nur offizielle Versicherungsscheine der Versicherungen, Banken oder Sparkassen garantieren wirklich einen Schutz“, teilt Haas mit.
Was die Verbraucherschützer fordern, setzt der bundesweit führende Massivhausanbieter Town & Country Haus bereits seit Jahren in die Tat um: Er schützt seine mehr als 3.000 Kunden pro Jahr von Anfang an vor unangenehmen Überraschungen unter anderem mit der so genannten Finanzierungssumme-Garantie. Dabei wird die gesamte Immobilienfinanzierung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Fällt das Ergebnis positiv aus, erhalten die Bauherren ein Zertifikat, das automatisch mit einer Bürgschaft der R&V-Versicherung über 15.000 Euro verbunden ist. „Sollten auf der Baustelle unerwartet Mehrkosten entstehen, werden diese durch die Bürgschaft abgedeckt“, erläutert Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Das Unternehmen ist zudem der erste Anbieter, der die Bau- und Leistungsbeschreibung seiner Bauwerkverträge einer TÜV-Prüfung unterzogen hat. Der TÜV SÜD bescheinigt in seinem Gutachten, „dass der Vertrag vollständig alle Gewerke, Bauteile und Baustoffe beschreibt und die beschriebenen Bauteile mindestens dem Niveau der anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen. Der TÜV SÜD attestiert Town & Country Haus außerdem, dass die Unterlagen so transparent und verständlich formuliert sind, dass private Bauherren ohne tiefere Sachkenntnis leicht einen Vergleich zu anderen Anbietern ziehen können.
Town & Country Haus bietet seinen Kunden mit den im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen zahlreiche weitere Sicherheiten vor, während und nach der Bauphase. Diese verhindern, dass die Entscheidung für ein selbst gebautes Traumhaus eines Tages zum Albtraum wird. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
- eine zwölfmonatige Festpreisgarantie, die Preiserhöhungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages ausschließt.
- eine Geld-zurück-Garantie, falls Bauherren ein Angebot in gleicher Ausführung und Qualität sowie mit den gleichen Sicherheitsleistungen anderswo günstiger bekommen.
- eine Baufertigstellungsgarantie über eine Bürgschaft der R&V-Versicherung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises.
- TÜV-geprüfte Bauwerkverträge.
- TÜV geprüfte Bau- und Montagevorschriften.
- eine Bauzeitgarantie, die sicherstellt, dass das Traumhaus in dem gemeinsam vereinbarten Zeitraum bezugsfertig ist.