Baufinanzierung: Eigenheim dank Riesterförderung
Riester-Sparer können ihre Zulagen dank „Wohn-Riester“ auch für den Erwerb des Eigenheims nutzen. Vor allem Familien profitieren von dieser Finanzspritze für die eigenen vier Wände.
Wohn-Riester gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach einer Umfrage der Bausparkasse LBS wissen heute – etwa vier Jahre nach Einführung der staatlich geförderten Eigenheimrente – bereits 40 Prozent der zwischen 18- und 59-Jährigen, um was es geht. Dieser Wert war noch nie so hoch. Bekannt sein dürfte diese Form der Riester-Förderung dabei vor allem bei denjenigen, die aktuell mit dem Erwerb einer eigenen Immobilie liebäugeln.
Mit Wohn-Riester fördert der Staat nämlich die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie als Form der privaten Altersvorsorge. Seit 2008 dürfen Riester-Sparer ihre Zulagen daher auch in die Finanzierung der eigenen vier Wände investieren. „Dank der Kinderzulagen ist diese Alternative gerade für Familien, die über den Umzug ins eigene Häuschen nachdenken, eine bedenkenswerte Alternative. Sie sind wesentlich früher schuldenfrei“, meint Jürgen Dawo, Gründer des bundesweit führenden Massivhausanbieters, Town & Country Haus.
Wohn-Riester gibt es in unterschiedlichen Varianten. Wer bereits einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen hat, darf das dort angesammelte Kapital komplett für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Teilentnahmen sind bis maximal 75 Prozent möglich. Der Kreditnehmer kann auf diese Weise höhere Eigenmittel in die Finanzierung einbringen und dadurch die Raten reduzieren.
Besteht noch kein Riester-Vertrag, stehen auch zertifizierte Wohn-Riester-Darlehen oder -Bausparverträge zur Wahl. Anders als bei den klassischen Riester-Verträgen fließen die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen dann nicht auf ein Sparkonto, sondern in die Tilgung des Kredits.
Wie bei anderen Riester-Verträgen gilt allerdings auch bei der Eigenheimrente die nachgelagerte Besteuerung. „In der Ansparphase sind die Beiträge komplett steuerfrei, dafür langt der Fiskus im Alter zu“, erklärt Florian Haas von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.. Das Finanzamt besteuert dann den geldwerten Nutzen, den das mietfreie Wohnen im Alter bietet. Dazu bilden die Beamten ein sogenanntes phentermine Wohnförderkonto, auf dem sie neben dem entnommenen Kapital auch die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen erfassen. Die eingestellten Beträge werden zudem fiktiv mit jährlich zwei Prozent verzinst. Auf die Gesamtsumme zahlt der Ruheständler Steuern. „Diese kann er wahlweise über maximal 25 Jahre abstottern oder auf einen Schlag begleichen. In diesem Fall erhält er einen Rabatt von 30 Prozent“, erläutert Haas.
Wichtig: Wer sich später von einer riester-geförderten Immobilie wieder trennen will, muss den Verkaufserlös binnen vier Jahren wieder in ein neues Objekt investieren oder sich mit einem anderen Riester-Produkt freikaufen. Andernfalls fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto sofort Steuern nach.