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Bauvertrag nach VOB oder BGB? – Hier erfahren Sie alles!

Geschrieben am 13. August 2013 Veröffentlicht unter Hausbau 1 Kommentar

BauvertragWer als Bauherr für sich und die Familie ein Eigenheim bauen lassen will, unterschreibt vor Baubeginn einen rechtlich bindenden Bauvertrag. Wahlweise gibt es die Varianten Bauvertrag VOB und Bauvertrag BGB. Dabei sollten Sie als Häuslebauer auf die Vertragsform und auf die Einzelklauseln achten, um bei eventuellen Bauverzögerungen, Mängeln oder einer möglichen Insolvenz des Bauträgers finanziell nicht belastet zu sein. Besonders wenn besonders günstig aus einer Hand gebaut werden soll, legen Bauträger ihren Kunden gerne vorgefertigte Bauverträge vor, die der Einfachheit halber nur noch zu unterzeichnen sind. Hier sollten Sie sich allerdings als Bauherr den Bauvertrag in aller Ruhe vor der Unterzeichnung durchlesen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate ziehen. Sie können auch aus dem Internet Musterverträge für einen oder wahlweise Bauvertrag VOB downloaden und die Klauseln miteinander vergleichen.

Welcher Vertrag ist für den Bauherrn der bessere?

Prinzipiell haben Sie die Wahl zwischen einem Bauvertrag nach BGB und einem Bauvertrag VOB. Welcher Art von Vertrag für Sie als Bauherr im Einzelfall von Vorteil ist, wird von Experten unterschiedlich bewertet. Auf den ersten Blick bietet der Bauvertrag BGB leichte Vorteile für den Häuslebauer, da die Frist für das Geltendmachen von Mängelansprüchen mit fünf Jahren großzügiger bemessen ist. Ein Bauvertrag BGB ist nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgesetzt und sieht einen größtmöglichen Schutz des Bauherrn bei Pannen und Verzögerungen auf der Baustelle vor. Der Bauvertrag VOB bezieht sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und sieht ein Auslaufen der Anspruchsfrist nach bereits vier Jahren vor. Allerdings lässt sich die Frist in einem Bauvertrag nach VOB einmalig unterbrechen und läuft dann mit einer noch einmal zweijährigen Frist weiter. Es gibt auch Bauträger, die mittlerweile Mischformen anbieten mit einer fünfjährigen Frist, obwohl der Bauvertrag nach VOB aufgesetzt wurde. Verhandeln über Fristen und Einzelklauseln kann hier für Sie von Vorteil sein und im Ernstfall etwa bei einem Baustopp bares Geld bedeuten.

Unterschiedliche Regelungen von Terminen und Fristen

Unterschiedlich geregelt sind bei einem Bauvertrag BGB oder VOB die Festschreibung der Termine, was die Entscheidung für die jeweilige Vertragsform erheblich beeinflussen kann. Ein Bauvertrag BGB sieht prinzipiell lediglich die Nennung eines Termins als verbindlich vor, das exakte Datum für Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes müssen nicht im Vertrag stehen. Wird durch einen Bauträger oder einen Generalunternehmer gebaut, der sich auch um die Koordination der einzelnen Gewerke und die Vertragsabschlüsse mit den Handwerkern kümmert, kann das für Sie von Vorteil sein. Sie können dann im Fall von Fehlentscheidungen, Pfusch am Bau und Verzögerungen lediglich auf die Einhaltung des Termins pochen und bleiben nicht auf Handwerkerrechnungen für unbefriedigende Leistungen sitzen. Darum muss sich im Einzelnen der Bauträger kümmen.

Schadensersatzansprüche Schwarz auf Weiß

Wollen Sie als Bauherr weitgehend ihr eigener Herr bleiben, verzichten auf einen Bauträger und sogar einen Generalunternehmer und koordinieren die Arbeitsleistungen der einzelnen Gewerke selber, dann kann im Einzelfall für Sie ein Bauvertrag VOB sinnvoller sein. Jede einzelne Leistung mit genauer Bestimmung von Arbeitsbeginn und Fertigstellung wird in einem solchen Vertrag genau festgehalten. Sie haben somit die Grundlage von Schadenersatzansprüchen Schwarz 嘉盛 auf Weiß in der Hand, wenn die Handwerker ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur mangelhaft nachkommen. Sie behalten beim Bauvertrag die Kontrolle über die Einhaltung der Termine und die Qualität der handwerklichen Leistungen. Zu bedenken ist auch die Möglichkeit der Fristunterbrechung bei einem festgestellten Mangel nach Bauvertrag VOB, während bei einem Bauvertrag nach BGB nur der teure und zeitraubende Weg einer Klageerhebung vor Gericht besteht.

Vorteile und Nachteile im Einzelfall abwägen

Letztendlich ist es eine Frage der Art des Hausbaus, der Persönlichkeit des Bauherrn und seiner finanziellen Kapazitäten, welche Art des Bauvertrages bei einem Neubauprojekt am sinnvollsten ist. Empfehlenswert ist es, die flexibleren Fristen bei gleichzeitig exakteren Terminangaben in einem Bauvertrag VOB mit der vorteilhafteren längeren Verjährungsfrist bei einem Bauvertrag BGB maßgeschneidert zu kombinieren.

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René Westphal

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One thought on “Bauvertrag nach VOB oder BGB? – Hier erfahren Sie alles!”

  1. Thomas L. sagt:
    8. November 2013 bei 00:26

    Sehr interessanter und informativer Artikel, vielen Dank dafür!
    Das mittlerweile sogar Mischformen angeboten werden war mir gar nicht bekannt, das werde ich mir mal genauer ansehen. Danke!

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