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Einspruch Grunderwerbsteuer

Geschrieben am 15. August 2012 Veröffentlicht unter Finanzierung

Häuslebauer können Steuer zurückfordern

„Wer vor kurzem eine Immobilie gebaut hat, kann der Grunderwerbsteuer in vielen Fällen widersprechen. Das gilt für Eigentümer, die zuerst ein Grundstück gekauft, anschließend ein Haus errichtet haben und für beides Grunderwerbsteuer entrichten sollen. Die Steuer darf das Finanzamt möglicherweise nur für den Kauf des Grundstücks berechnen, nicht aber für den Bau des Hauses. So sieht es das Niedersächsische Finanzgericht und argumentiert, dass für den Bau des Hauses Umsatzsteuer anfällt und die Finanzämter keine weitere Steuer erheben dürfen. Der Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzhof (Az. II R 7/12). Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 5 Prozent des Kaufpreises.

Tipp: Gegen den Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Beantragen Sie das „Ruhen des Verfahrens“ und verweisen Sie auf das Gerichtsverfahren.“

Quelle: www.test.de

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René Westphal

Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH - Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

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