Umfassender Schutz beim Hausbau verhindert großen Ärger.
Dank extrem niedriger Hypothekenzinsen sind die Deutschen im Baufieber. Damit nicht nur die Zinsen, sondern auch die Baukosten im anfänglich festgelegten Rahmen bleiben, bietet der bundesweit führende Massivhausanbieter Town & Country Haus seinen Kunden eine Finanzierungssumme-Garantie. Sie übernimmt unvorhersehbare Zusatzkosten und schützt die Bauherren damit vor teuren Nachfinanzierungen.
Mehr als 205.000 Bundesbürger entschlossen sich 2011 für eine eigene Immobilie – rund 22 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Hauptgrund für den Bauboom, der im ersten Halbjahr 2012 nochmals zugelegt hat, ist das historisch niedrige Zinsniveau von teilweise unter drei Prozent sowie der Mangel an anderen attraktiven Anlageformen. “Hypothekenkonditionen sind einer der wichtigsten Bausteine jeder Baufinanzierung”, sagt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. “Sie sind derzeit so günstig, dass gerade bei jungen Familien die eigene Immobilie der klassischen Mietwohnung zunehmend den Rang abläuft”.
Während die Finanzierungskosten zu Beginn eines Bauprojekts fest vereinbart werden und daher verlässlicher Bestandteil der Planung sind, sorgen die Baukosten aufgrund großer Schwankungen allerdings immer wieder für Ärger. So groß die Freude vieler Familien auf die eigenen vier Wände ist, so schlimm ist es für sie, wenn aufgrund unvorhersehbarer Zusatzkosten das Geld ausgeht und eine schwierige Nachfinanzierung notwendig wird. (Ein lesenwehrten Artikel zum Thema „Was sind Baunebenkosten?“ finden Sie im Blog von Marco Fendt.)
Town & Country Haus schützt seine Kunden daher von Anfang an vor solch unangenehmen Überraschungen mit einer Finanzierungssumme-Garantie. Dabei wird die gesamte Immobilienfinanzierung durch die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gibt die Schutzgemeinschaft grünes Licht, erhalten die Bauherren ein Zertifikat, das automatisch verbunden ist mit einer Bürgschaft einer großen deutschen Versicherung über 15.000 Euro. “Sollten auf der Baustelle nun irgendwo unvorhergesehene Mehrkosten entstehen, mit denen anfänglich nicht zu rechnen war, werden diese durch die Bürgschaft abgedeckt”, erläutert Jürgen Dawo.
Town & Country Haus bietet seinen Kunden als einziger Anbieter darüber hinaus mit den im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen zahlreiche weitere Sicherheiten vor, während und nach der Bauphase. Diese verhindern, dass die Entscheidung für ein selbst gebautes Traumhaus eines Tages zum Albtraum wird. Die Town & Country Schutzbriefe beinhalten wichtige Sicherheiten wie:
eine zwölfmonatige Festpreisgarantie, die Preiserhöhungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages ausschließt.
eine Geld-zurück-Garantie falls Bauherren ein Angebot in gleicher Ausführung und Qualität sowie mit den gleichen Sicherheitsleistungen anderswo günstiger bekommen.
Das im Jahr 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen ist in Deutschland der Marktführer im lizenzierten Hausbau mit mehr als 300 Franchise- und Lizenzpartnern. Das Geschäftskonzept beruht auf über 30 Typenhäusern, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen HausBau-Schutzbriefen: dem Bau-Finanz-Schutzbrief, dem Bau-Qualitäts-Schutzbrief und dem Bau-Service-Schutzbrief. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt das Unternehmen der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung. Im Geschäftsjahr 2011 verkaufte das Unternehmen mehr als 2.700 Häuser. Town & Country ist somit bereits seit 2007 das meistgekaufte Markenhaus Deutschlands.
Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH – Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.
Massivhausanbieter Town & Country Haus kann als einziger Anbieter die Prüfung seiner Bauwerkverträge durch den TÜV SÜD vorweisen.
Bescheinigung-TÜV-Bauvertrag
Was Verbraucherschützer und Bauherrenschutzverbände seit langem fordern, hat Town & Country Haus in die Tat umgesetzt: Ab sofort bescheinigt der TÜV SÜD die Transparenz und umfassende Sicherheit der Bauwerkverträge des bundesweit führenden Massivhausanbieters.
Town & Country Haus ist der erste Anbieter, der die Bau- und Leistungsbeschreibung seiner Bauwerkverträge einer aufwendigen TÜV-Prüfung unterzogen hat. Der TÜV SÜD bescheinigt in seinem Gutachten, “dass der Vertrag vollständig alle Gewerke, Bauteile und Baustoffe beschreibt und die beschriebenen Bauteile mindestens dem Niveau der anerkannten Regeln der Technik” entsprechen. Der TÜV SÜD attestiert Town & Country Haus darüber hinaus, dass die Unterlagen so transparent und verständlich formuliert sind, dass auch private Bauherren ohne tiefere Sachkenntnis leicht einen Vergleich zu anderen Anbietern ziehen können.
“Das Gutachten des TÜV SÜD ist bisher am Markt einzigartig und für Bauherren ein verlässliches Gütesiegel. Ein verständlich formulierter, in seinen Bestandteilen seriöser und standardisierter Bauwerkvertrag bietet Kunden Sicherheit sowie Transparenz”, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. “Bei diesem geprüften Standardvertrag kann sich der Bauherr den zusätzlichen Gang zu einem Gutachter sowie die juristische Prüfung sparen.”
Town & Country Haus konzentriert sich seit vielen Jahren auf die Sicherheit und Qualität des Hausangebots. “Mit diesem Gutachten werden wir unserem Anspruch, den Bauherren umfassende Sicherheit vor, während und nach der Bauphase zu gewährleisten, gerecht”, so Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Diese Strategie zeigt nachhaltige Wirkung: Im laufenden Geschäftsjahr 2012 verzeichnet das Unternehmen ein Wachstum der verkauften Häuser von mehr als 20 Prozent. Damit könnte das Rekordergebnis aus dem Vorjahr noch übertroffen werden.
Das im Jahr 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist in Deutschland der Marktführer im lizenzierten Hausbau mit ca. 300 Franchise-Partnern. Über 30 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen HausBau-Schutzbriefen durch die den Bauherren vor, während und nach dem Bau optimale Sicherheit geboten wird. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt das Unternehmen der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: Neben dem Franchise-Geber-Preis (2003) zählen der EKS-Strategiepreis (2004), der dritte Platz beim “Sales Award” des Handelsblattes (2005) sowie der Deutsche Franchise-Nehmer-Preis 2006 zu den wichtigsten Auszeichnungen. 2007 wurde Town & Country der Titel “Wissensmanager des Jahres 2006″ verliehen. Unternehmensgründer Jürgen Dawo wurde mit dem “Strategiepreis 2009″ ausgezeichnet. Die Harvard Clubs of Germany zeichneten Gabriele und Jürgen Dawo mit dem “Deutschen Unternehmer Preis 2010″ in der Kategorie Franchise aus. Im Geschäftsjahr 2011 verkaufte das Unternehmen 2.706 Häuser. Town & Country ist somit bereits seit 2007 das meistgekaufte Markenhaus Deutschlands.
Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH – Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.
Was ist beim Hausbau zu beachten? Jeder der sich entscheidet ein Eigenheim zubauen, befasst sich somit mit allen Kriterien um auf alles zuachten. Denn jeder weiß gut geplant, ist gut gebaut für das Leben. An erster Stelle steht natürlich der Einblick in seine Finanzen. Sein hart verdientes Geld soll in gute Hände gelegt und gegenüber der passenden Baufirma nach einer umfangreichen, guten Beratung anvertraut werden können. Desweiteren muss ein passendes Grundstück gesucht werden. Wenn die kriterien geklärt sind „wo kommt mein Eigenheim hin“ und „Ist es mir finanziell möglich meinen Traum in die Tat umzusetzen“, geht es an die Komplettplanung mit der ausgewählten Baufirma. Alles muss genaustens bedacht werden. (z.b. wie groß soll das Haus werden, Rollos an den Fenstern, die jeweiligen Anschlüsse für Strom, Fussbodenheizung usw.). Wenn alles genausten geklärt ist, kann es endlich los gehen. Man sollte während der Bauphase immer ein „Auge“ auf alles haben bei seiner Baustelle um auch das heranwachsen seines Eigenheims mit zuverfolgen und auf eventuelle entstandene Fehler aufmerksam zu machen. Hier können Sie von uns in eine zusammengefasste Checkliste nochmals genau nachlesen was das A und O ist.
Checkliste für alle zukünftigen Bauherren
Ohne diese vertraglichen Zusagen sollten Sie keinen Bauauftrag vergeben:
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag, kostenlos das Bauvorhaben während der Ausführungsphase durch einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, VQC oder Bauherren-Schutzbund) mindestens 1x überprüfen zu lassen
2. Führt der Auftragnehmer unmittelbar vor der Abnahme kostenfrei ein Differenzdruck- Messverfahren (Blower-Door-Test; DIN EN 13829) durch erhält der Auftraggeber/Bauherr ein Zertifikat über den bestandenen Test (Hinweis: Das Zertifikat belegt nur dann einen erfolgreichen Test, wenn in dem Test eine Luftwechselrate von max. 1,5 h-1 erreicht wird.)
3. Hat der Auftragnehmer vor Beginn der Planung bzw. Ausführung auf eigene Kosten ein Baugrundgutachten eingeholt Hat er dem Auftraggeber/Bauherrn hiervon kostenlos eine Kopie zu überlassen
4. Ist der Auftragnehmer – unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung (§ 632a Abs. 3 BGB) – nach dem Vertrag verpflichtet, dem Auftraggeber / Bauherrn eine (zusätzliche) Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung des Bauvorhabens
In welcher Höhe wird eine solche Sicherheit gestellt? Handelt es sich bei der Sicherheit um eine selbstschuldnerische, bis zur Abnahme bzw. Übergabe des Bauvorhabens befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 20 % der Netto-Vertragssumme
Wird diese Sicherheit schon bei Vertragsunterzeichnung gestellt?
5. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag verbindlich, bei Abnahme eine Mängel- / Gewährleistungssicherheit für etwaige Mängel, die nach Abnahme entstanden bzw. aufgetreten sind, einschließlich damit zusammenhängender Schadensersatzansprüche zu stellen
Handelt es sich um eine selbstschuldnerische, auf 5 Jahre und 1 Monat nach Abnahme befristete Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von € 75.000,-
An alle zukünftigen Bauherren:
Einige Hinweise für erfolgreiches Bauen
1. Qualitätskontrolle
Zwischen einem privaten Bauherrn und dem gewerblich tätigen Bauunternehmen besteht häufig nicht nur ein Wissensgefälle, ob eine Leistung mangelfrei ist oder nicht, vielmehr sind auch die Verhandlungspositionen und „Druckmittel“ der Vertragsbeteiligten ungleich verteilt. In dieser Konstellation hilft eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch eine unabhängige Institution, das Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen. Auch für den Unternehmer bedeutet eine baubegleitende Qualitätskontrolle einen erheblichen Vorteil, denn häufig können frühzeitig erkannte Mängel mit einem geringeren Kostenaufwand behoben werden, als wenn später an einem bereits fertiggestellten Bauvorhaben nachgebessert werden muss.
2. Blower-Door-Test
Im Hinblick auf die erhebliche Bedeutung der Luftdichtheit eines Gebäudes, die auch durch die Regelungen in der EnEV (Energieeinsparverordnung) unterstrichen wird, und die widrigenfalls drohenden, erheblichen Schäden für die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner sowie mit Rücksicht auf den Klimaschutz ist ein sog. Blower-Door-Test ein wichtiges Instrument um eine qualitativ hochwertige Ausführung des Bauvorhabens sicherzustellen und zu überprüfen. Der ausführende Bauunternehmer muss ebenfalls ein Interesse an einem bestandenen Blower-Door-Test haben: Denn ein Verstoß gegen die Vorgaben der EnEV stellt einen Mangel dar (OLG Brandenburg, Urt. v. 02.10.2008, Az.: 12 U 92/08).
3. Baugrundgutachten
Es hat sich herumgesprochen, dass der Baugrund erhebliche Risiken für die frist- und kostengerechte Erstellung eines Bauvorhabens birgt. Um dieses Wagnis – soweit wie möglich – einzugrenzen,bietet es sich an, bereits vor Planungs- bzw. Baubeginn ein Baugrundgutachten einzuholen.
Dies liegt im Interesse beider Parteien. Zum einen kann sich der Bauherr auf die notwendigen Maßnahmen bzw. Kosten einrichten und nerven- und zeitraubende Meinungsverschiedenheiten während der Ausführungsphase vermeiden. Zum anderen ist die Sicherheit eines Baugrundgutachtens auch für den Bauunternehmer von erheblicher Bedeutung, da Streitigkeiten aus dem Stoff „Baugrund“ gar nicht erst entstehen und der Bauunternehmer nicht zittern muss, ob der Bauherr die Nachfinanzierung für die notwendigen Maßnahmen „stemmen“ kann.
4. Vertragserfüllungssicherheit
Dass für den privaten Bauherrn gerade in einer etwaigen Insolvenz des Bauunternehmers ein Bedürfnis für eine Absicherung gegen Mehrkosten für die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung besteht,hat zwischenzeitlich auch der Gesetzgeber erkannt. Dies führte zu der Einführung des § 632a Abs. 3 BGB durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) für alle ab dem 01.01.2009 abgeschlossenen Werkverträge über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses, soweit der Bauherr (Besteller) ein Verbraucher ist. Danach muss der Unternehmer dem Bauherrn eine Sicherheit (häufig eine Bürgschaft) in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung stellen; auf Verlangen des Unternehmers kann der Bauherr die Sicherheit auch durch einen Einbehalt von den Abschlagszahlungen realisieren.
Zwar war der Deutsche Bundestag in seiner Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs 16/511) der Meinung, dass ein über 5 Prozent der Vergütung hinausgehendes Interesse des privaten Bauherrn an einer Sicherheit „derzeit nicht quantifizierbar“ sei. Allerdings zeigt die Praxis, dass dann, wenn der Bauunternehmer doch einmal in Insolvenz fallen sollte, dem Bauherrn für die Fertigstellung oder die Mängelbeseitigung rasch Aufwendungen entstehen, die 5 Prozent der Vergütung beiweitem übersteigen. Die jetzt gesetzlich eingeführte Sicherheit wird also regelmäßig nicht ausreichen, um sämtliche Schäden des privaten Bauherrn abzudecken.
5. Gewährleistungssicherheit
Bedauerlicherweise konnte sich der Gesetzgeber nur zur Normierung einer Vertragserfüllungssicherheit durchringen. Dabei ist unbestritten, dass der private Bauherr auch nach der Abnahme, d.h. während Gewährleistungsfrist, gerade im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers ein Interesse und ein Bedürfnis hinsichtlich einer Sicherheit für etwaige Mängelbeseitigungskosten hat.
Denn 5 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist bei Bauwerken, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind eine lange Zeit. Deshalb findet sich in der Regel in nahezu jedem Bauwerkvertrag, der im Rahmen eines Gleichgewichts der Parteien fair ausgehandelt wurde, eine vertragliche Vereinbarung über die Verpflichtung des ausführenden Unternehmers zur Stellung einer Mängel- bzw. Gewährleistungssicherheit.
Da gesetzliche Vorgaben fehlen, ist eine vertragliche Vereinbarung zu dieser Frage dringend anzuraten.
Was ist beim Hausbau zu beachten? Jetzt wissen Sie worauf Sie achten sollten beim Bau Ihres Eigenheims. Wir wünschen viel Erfolg beim umsetzen Ihres Eigenheims.
Schön das Sie meinen Blog gefunden haben, über angemessene Kommentare würde ich mich sehr freuen. Seit 1998 ist es unser Ziel mit der Projektbüro HSS Westphal GmbH – Town & Country Haus Lizenzpartner, möglichst vielen Familien in den Gebieten Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim gemeinsam mit ganz viel Sicherheit unserer einmaligen Hausbau-Schutz-Briefe sorgenfrei den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.